Wichtig! Sachkundenachweis für neue Hundehalter

Sachkundenachweis

Mit dem neuen Tierschutzgesetz ist seit dem 1.September 2008 auch der obligatorische Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt worden. Ob Sie davon betroffen sind, können Sie untenstehender Tabelle entnehmen. Mehr unter http://www.bvet.ch

Sie möchten an einem der obligatorischen Hundekurse teilnehmen und suchen eine Hundetrainerin / einen Hundetrainer in Ihrer Region? In der Datenbank sind alle Hundetrainerinnen und Hundetrainer aufgeführt, welche aktuell die obligatorischen Hundekurse geben dürfen. Über die Kursinhalte, die Kosten und die Termine geben Ihnen die Hundetrainerinnen und Hundetrainer gerne Auskunft. Weitere allgemeine Angaben zu den obligatorischen Hundekursen finden Sie unter: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/


Übernimmt einen Hund vor dem 01.09.08 Übernimmt zwischen dem 01.09.08 und dem 01.09.10 einen Hund Übernimmt nach dem 01.09.10 einen Hund
Hundehalter Keine Ausbildung notwendig muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren
Nichthundehalter Keine Ausbildung notwendig muss den Theoriekurs und das Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren

Was muss man als Hundehalter sonst noch beachten?

Registrierung bei der Anis
Wenn Sie ihren Welpen übernehmen sollte er schon gechipt und bei der ANIS registriert sein.
Evt. muss er noch bei der ANIS auf ihren Namen eingetragen werden.



Hundesteuer
Jeder Hund muss bei seiner Gemeinde angemeldet werden.